Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen und AGB

Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb und werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend „BHB“ abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Abschluss den Beherbergungsvertrages

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, oder durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche auch die Vermittlungsstelle als Vertreter der BHB vornehmen kann. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Die Buchung erfolgt furch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunft.


2. Preise / Leistungen

2.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Feste Zimmer/Suiten, sofern mündlich oder schriftlich zugesagt, können vom BHB aus buchungstechnischen Gründen jederzeit geändert werden. Garantiert ist in jedem Fall die gebuchte Kategorie innerhalb des BHB.

2.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen (z.B. Frühstück) in Betracht. Soweit nicht anders aufgeführt gilt für die Berechnung eines Doppelzimmers die Belegung bis zu zwei Personen. Für die Suiten und das Penthouse eine Belegung für zwei bis vier Personen.

2.3 Die komplette Bettwäsche wird vom BHB zur Verfügung gestellt.


3. Reservierung

3.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den  BHB und den Gast  rechtsverbindlichen Vertrag.

3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den BHB. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.


4. Bezahlung

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung vor Ort bei der Anreise – Check-in.


5. Rücktritt den Gastes

5.1Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):

Zimmerleistungen:

  • Bis zum 14. Tag vor Anreisedatum  – kostenfrei
  • bis zu 24 Stunden vor dem Anreisedatum  – 50 % des Reisepreises
  • Innerhalb von 24 Stunden vor dem Anreisedatum/bei Nichtanreise – 100 % des Reisepreises

In der Nebensaison gelten abweichende kostenfreie Stornierungsfristen.

5.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (mit Abbruch) wird dringend empfohlen.

5.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle – sofern die Reservierung nicht direkt über den BHB getätigt wurde – zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.


6. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.

6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.

6.3 Ein Rücktritt und/oder Kündigung ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.

6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt, eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.

6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.6 Die Mitnahme von Haustieren – gleich welcher Art – ist nur mit vorheriger Abstimmung des BHB gestattet.


7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle

7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB wedervorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

c) Es wird keine Haftung für in der gemieteten Unterkunft abhanden gekommenes Eigentum des Mieters übernommen.

7.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw. ) und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.


8. An- und Abreisezeiten

8.1 Die gebuchte Unterkunft steht ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise sollte spätestens bis 18:00 Uhr erfolgen.

8.2 Bei einer verspäteten Anreise ist der Gast verpflichtet, den BHB unverzüglich zu unterrichten. Staubedingte Verspätungen am Anreisetag sind dem BHB umgehend telefonisch zu melden. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 13:00 Uhr anderweitig zu belegen.

8.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen, eine verspätete Abreise ohne Genehmigung vom BHB wird mit dem vollen Tagespreis in Rechnung gestellt.